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Wir verstehen unter dem Rechtsgebiet des Immobilienrechts
sämtliche Probleme und Fragestellungen im Zusammenhang mit
dem Erwerb oder dem Verkauf einer Immobilie oder deren Projektierung
und Planung.
Da aber nach dem deutschen Sachenrecht die Immobilie, also nach
dem Verständnis des rechtlich nicht Vorgebildeten, ein bereits
bestehende Haus, nur im Zusammenhang mit dem zugehörigen
Grundstück rechtlich zu bewerten ist, kommt also immer auch
dem Recht am Grundstück eine tragende Bedeutung zu.
In diesen Bereich fallen aber auch Fragen der Bebaubarkeit eines
Grundstücks, wie z.B. Fragen zur Herstellung des Baurechts
selbst, genauso wie solche zur Verwertung z.B. in Form der Selbstnutzung,
der gewerblichen oder privaten Vermietung oder durch Verkauf.
Wir vertreten im Zusammenhang mit diesem Rechtsgebiet nicht nur
Investoren und Firmen, sondern auch Privatpersonen, die beabsichtigen,
sich in irgendeiner Form den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.
Unsere langjährigen Erfahrungen in der Bearbeitung von Fallgestaltungen
des Immobilienrechts resultieren natürlich aber auch aus
der rechtlichen Betreuung von Bauträgern, Handwerksbetrieben
und Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind.
Unproblematischer scheint es dabei zunächst zu sein, wenn
lediglich ein Grundstück erworben werden soll, um später
darauf eine Immobilie selbst oder durch Dritte errichten zu lassen.
Allerdings sind auch im Vorfeld eines reinen Grundstückserwerbs
diverse Vorprüfungen durchzuführen.
Die Einsicht ins Grundbuch zur Prüfung der bestehenden Rechtsverhältnisse
und finanziellen Belastungen am Grundstück, die Prüfung
ob Vorgutachten zur gewünschten Tauglichkeit des Kaufobjektes
notwendig sind oder Abfrage bei der zuständigen Baubehörde
gehören u.a. zu den eventuell anfallenden Fragen.
Die Tätigkeit des Anwalts ist in diesem Bereich natürlich
aber hauptsächlich geprägt von der Ausarbeitung und
dem Verhandeln von Verträgen.
In diesem Rechtsgebiet spielen dabei selbstverständlich auch
Fragen der Finanzierbarkeit des Kaufs und der nachfolgenden Tätigkeiten
eine große Rolle. Vor allem wenn ein Grundstück mit
einer bereits vorhandenen Immobilie gekauft werden soll, sind
zudem eventuell anschließende Modernisierungsmaßnahmen
bereits rechtlich aber auch finanziell vorher zu überdenken.
Aber auch der Neubau einer Immobilie, ob nun in Eigenregie oder
unter Einbeziehung eines Bauträgers, von dem möglicherweise
bereits auch das Grundstück erworben wird, werfen unzählige
vorab zu klärende Fragen, sowohl in rechtlicher, als auch
in tatsächlicher Hinsicht auf.
Trotz dieser vielen Fragen scheuen sich viele Betroffene rechtzeitig,
nämlich vor dem Abschluss vertraglicher Vereinbarungen, anwaltlichen
Rat einzuholen. Dieses "blinde" Vertrauen erweist sich
spätestens im Termin der Beurkundung als problematisch und
erklärungsbedürftig, vor allem dann, wenn man sich vorher
mit den Vertragsentwürfen und den tatsächlichen Gegebenheiten
nicht vertraut gemacht hat.
Es kann deshalb -gerade auch wegen des hohen finanziellen Risikos,
das den Transaktionen des Immobilien- und Grundstücksrechts
immanent ist- nur ausdrücklich empfohlen werden, bei sämtlichen
Fragen zum Grundstück selbst, den notariellen Verträgen,
den zu regelnden Vereinbarungsinhalten, den Leistungsbeschreibungen,
eventuell geplantem Wohnungseigentumsrecht und generell im Vorfeld
solcher geplanter Vorhaben frühzeitig einen hierauf spezialisierten
Anwalt zu konsultieren.

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