Immobilienrecht

Wir verstehen unter dem Rechtsgebiet des Immobilienrechts sämtliche Probleme und Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder dem Verkauf einer Immobilie oder deren Projektierung und Planung.

Da aber nach dem deutschen Sachenrecht die Immobilie, also nach dem Verständnis des rechtlich nicht Vorgebildeten, ein bereits bestehende Haus, nur im Zusammenhang mit dem zugehörigen Grundstück rechtlich zu bewerten ist, kommt also immer auch dem Recht am Grundstück eine tragende Bedeutung zu.

In diesen Bereich fallen aber auch Fragen der Bebaubarkeit eines Grundstücks, wie z.B. Fragen zur Herstellung des Baurechts selbst, genauso wie solche zur Verwertung z.B. in Form der Selbstnutzung, der gewerblichen oder privaten Vermietung oder durch Verkauf.

Wir vertreten im Zusammenhang mit diesem Rechtsgebiet nicht nur Investoren und Firmen, sondern auch Privatpersonen, die beabsichtigen, sich in irgendeiner Form den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.

Unsere langjährigen Erfahrungen in der Bearbeitung von Fallgestaltungen des Immobilienrechts resultieren natürlich aber auch aus der rechtlichen Betreuung von Bauträgern, Handwerksbetrieben und Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind.

Unproblematischer scheint es dabei zunächst zu sein, wenn lediglich ein Grundstück erworben werden soll, um später darauf eine Immobilie selbst oder durch Dritte errichten zu lassen.

Allerdings sind auch im Vorfeld eines reinen Grundstückserwerbs diverse Vorprüfungen durchzuführen.

Die Einsicht ins Grundbuch zur Prüfung der bestehenden Rechtsverhältnisse und finanziellen Belastungen am Grundstück, die Prüfung ob Vorgutachten zur gewünschten Tauglichkeit des Kaufobjektes notwendig sind oder Abfrage bei der zuständigen Baubehörde gehören u.a. zu den eventuell anfallenden Fragen.

Die Tätigkeit des Anwalts ist in diesem Bereich natürlich aber hauptsächlich geprägt von der Ausarbeitung und dem Verhandeln von Verträgen.

In diesem Rechtsgebiet spielen dabei selbstverständlich auch Fragen der Finanzierbarkeit des Kaufs und der nachfolgenden Tätigkeiten eine große Rolle. Vor allem wenn ein Grundstück mit einer bereits vorhandenen Immobilie gekauft werden soll, sind zudem eventuell anschließende Modernisierungsmaßnahmen bereits rechtlich aber auch finanziell vorher zu überdenken.

Aber auch der Neubau einer Immobilie, ob nun in Eigenregie oder unter Einbeziehung eines Bauträgers, von dem möglicherweise bereits auch das Grundstück erworben wird, werfen unzählige vorab zu klärende Fragen, sowohl in rechtlicher, als auch in tatsächlicher Hinsicht auf.

Trotz dieser vielen Fragen scheuen sich viele Betroffene rechtzeitig, nämlich vor dem Abschluss vertraglicher Vereinbarungen, anwaltlichen Rat einzuholen. Dieses "blinde" Vertrauen erweist sich spätestens im Termin der Beurkundung als problematisch und erklärungsbedürftig, vor allem dann, wenn man sich vorher mit den Vertragsentwürfen und den tatsächlichen Gegebenheiten nicht vertraut gemacht hat.

Es kann deshalb -gerade auch wegen des hohen finanziellen Risikos, das den Transaktionen des Immobilien- und Grundstücksrechts immanent ist- nur ausdrücklich empfohlen werden, bei sämtlichen Fragen zum Grundstück selbst, den notariellen Verträgen, den zu regelnden Vereinbarungsinhalten, den Leistungsbeschreibungen, eventuell geplantem Wohnungseigentumsrecht und generell im Vorfeld solcher geplanter Vorhaben frühzeitig einen hierauf spezialisierten Anwalt zu konsultieren.



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